15. April 2011 in Kategorie: Weitere Servicethemen
Die Ansprüche der Patienten und die Möglichkeiten der modernen Zahnmedizin lassen sich immer häufiger nicht mehr mit dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung abdecken. Der Ausweg ist für viele Patienten eine Zusatzversicherung. Für viele Eltern und deren Kinder ist diese zusätzliche Leistungserweiterung ein Gewinn.
Jana Brandt
In der Öffentlichkeit argumentieren die gesetzlichen Krankenkassen, dass zusätzliche außervertragliche Leistungen medizinisch nicht notwendig sind und die Grundleistungen der GKV völlig ausreichend sind. Hierbei wird gern verschwiegen, dass ein erhebliches Leistungsdefizit in den letzten Jahren zusammengeschnitten wurde. Es ist zahnmedizinisch nicht zu vertreten, dass die Zahnsteinentfernung nur einmal im Jahr ausreichend ist, oder dass privat finanzierte Vorleistungen im Rahmen einer Initialtherapie vor Antrag einer Parodontaltherapie der gesetzlichen Krankenkassen eine gemäß Richtlinien von der GKV geforderte Eigenleistung ist.
Fakt ist, dass die Leistungen der GKV nicht mehr genügend sind und teilweise für die zahnmedizinische Betreuung völlig unzureichend sind. Es ist also durchaus sinnvoll und wichtig eine Zusatzversicherung abzuschließen. Soweit gehen die Patienten mit und auch viele zahnärztliche Praxisteams. Nun kommt jedoch die Gretchenfrage, welche ist zu empfehlen? Wer soll hier nicht Fachwissen haben, wenn nicht wir? Hier sind Patienten und Praxisteams gleichermaßen überfordert, weil die Angebote der Zusatzversicherer mittlerweile sehr unübersichtlich sind. Selbst Tabellen im Internet oder Zusammenfassungen von Leistungen können hier erhebliche Verwirrung stiften. In diesem Fall sollten wir in der Praxis einen guten Ausweg finden und das Beste aus der Situation machen, für uns im Behandlungsalltag und für die Patienten, die keine unsinnigen Leistungen „einkaufen“ wollen. Gehen Sie also mit dem Thema offen um und bieten Sie Hilfestellungen an.
Vorher jedoch ein wichtiger Tipp:
Sie sollten keine Versicherungen gezielt empfehlen oder sogar verkaufen! Bieten Sie einen Service der Praxis an:
• Erläuterung der Leistungsinhalte bei bestehenden Verträgen: Hier können Sie z.B. die Leistungen erfassen und gezielte außervertragliche Angebote unterbreiten, weil diese vertraglich abgedeckt sind
Prüfen Sie regelmäßigt, ob die Versicherung noch besteht oder Änderungen eingetreten sind
• Erfassen Sie die Leistungsinhalte bei Vertragsabschluss (s.o.), auch hier können die Daten für den Patienten genutzt werden
• Erläutern Sie bei Versicherungsangeboten positive und/oder negative Inhalte
• Bieten Sie dem Patienten an, auf gezielte und bestimmte Leistungsinhalte zu achten
Eine Zusatzversicherung kann also für beide Seiten ein Gewinn sein, es gibt jedoch auch einiges zu beachten. Wenn Patienten eine notwendige und aufwendige Therapie (z.B. Implantate) in der Zahnarztpraxis direkt empfohlen bekommen, ist dies nicht mehr der richtige Zeitpunkt um einen Versicherungsvertrag abzuschließen.
Hat der Patient Kenntnis von bevorstehenden Therapien und verschweigt dies bei Vertragsabschluss, kann er sich damit erheblichen Ärger einhandeln. Auch in der Praxis können bei Leistungsansprüchen gezielte Anfragen von der Zusatzversicherung auftreten. Diese „Auskunftsbegehren“ müssen wahrheitsgetreu und nicht geschönt (im Sinne des Patienten) von der Praxis anhand der Karteikarte beantwortet werden. Unter Umständen führen diese Anfragen bis zu zwei Jahre in den Behandlungsakten zurück. Sie können Ihre Patienten mit gezielten Informationen unterstützen und bestehende Verträge für außervertragliche Leistungsangebote nutzen. Dies kann für beide Seiten ein Gewinn und eine Erweiterung der Therapiemöglichkeiten sein. Der Anamnesebogen bietet sich für die Frage nach Zusatzversicherungen an. Auf der Internetseite Ihres recall Magazins finden Sie z.B. einen Kinderanamnesebogen, der diese Abfrage enthält. Ein neues Angebot für Sie ist eine Informationsmöglichkeit für Ihre Patienten mit Leistungsempfehlungen für einen Versicherungsabschluss.
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