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11. Februar 2011 in Kategorie: Beruf

Im Unterschied zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) stellt die Qualifikation zur Zahnmedizinischen Fachassistentin (ZMF) eine zugelassene fachliche Aufstiegsweiterbildung dar.

Diese Qualifizierung ist noch nicht so weit verbreitet und bekannt, weil die häufigsten Interessenten sich in Richtung Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin(ZMP) oder Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV) wenden. Die Qualifikation zur ZMF ist die Spezialisierung zur Assistenz des Behandlers. Der Fortbildungsumfang, die Inhalte mit der festgelegten Fortbildungsordnung sind dennoch sehr umfassend und anspruchsvoll. Es ist schön zu wissen, dass die Möglichkeiten zur Qualifikation sich auch auf den Assistenzbereich beziehen kann. Fortbildungsziel ist die Übernahme von Verantwortung und unter ärztlicher Anweisung Tätigkeiten in den Bereichen Gesundheitsvorsorge, -erziehung und -aufklärung. Zusätzlich bietet die ZMF dem Zahnarzt/der Zahnärztin Unterstützung bei der fachlich und qualitativ hochwertig begleitendenden Assistenz in der Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie der Betreuung und Beratung des Patienten.

Voraussetzung ist die abgeschlossene Ausbildung zur ZFA und eine einjährige Berufserfahrung als ZFA. Das Vorliegen eines aktuellen Röntgenscheines ist ebenfalls eine Voraussetzung. Der Umfang der Ausbildung ist mit 700 Stunden sehr umfassend und in viele Bereiche der Zahnarztpraxis gegliedert.

Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung wird das Recht auf das Führen der Bezeichnung „Zahnmedizinische Fachassistentin“ erteilt. Diese Ausbildung ermöglicht eine reichhaltige und alle Fachgebiete der Zahnarztpraxis umfassende Weiterbildung. Sie ist aufgrund ihrer anspruchsvollen Tätigkeit und Vielseitigkeit gefragt und hat für die Zahnarztpraxis ein gutes Einsetzungspotential. Die Ausbildung zur ZMF kann aber auch als Sprungbrett für weitere Qualifikationen gelten. Mit dieser Qualifikation ist grundlegend alles offen.

 
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