27. Mai 2011 in Kategorie: Beruf
Eine anerkannte Aufstiegsweiterbildung zur Kieferorthopädischen Fachassistentin gibt es leider nicht. Das ist sehr schade, denn gerade hier ist Fachpersonal besonders gefragt. In der Ausbildung zur ZFA ist der Bereich Kieferorthopädie zwar ansatzweise vorhanden, jedoch die spezielle kieferorthopädische Assistenz nicht. Diese Kenntnisse und Fähigkeiten werden speziell in der Zahnarzt- bzw. Kieferorthopädischen Fachpraxis erworben.
Jana Brandt
Ich finde, dass in diesem speziellen Fachbereich unsere Kolleginnen in der Kieferorthopädie benachteiligt sind und hoffe, dass in der Aufstiegsweiterbildungsmöglichkeit diese Option noch geboten wird. Einzig im Bundesland Sachsen wurde mal eine Aufstiegsweiterbildung zur KOP angeboten, jedoch ist hiervon leider in der aktuellen Aufstiegsweiterbildung nichts mehr zu lesen. Die Ausbildungsinhalte waren sehr breit gefächert und vielversprechend. Die Ausbildung zur KOP konnte in Modulen zusammengestellt werden, mit Schwerpunkt Kieferorthopädie ähnelte sie jedoch der Aufstiegsweiterbildung zur ZMP. Der Delegationsrahmen der BZÄK, welche im Jahr 2009 überarbeitet wurde, lässt verschiedene Tätigkeiten im Bereich der Kieferorthopädie zu. Voraussetzung hierfür ist, dass die Tätigkeiten einer ZFA:
- gemäß § 1 Abs. 5, 6 ZHG delegationsfähig sind,
- höchstpersönliches Handeln des Zahnarztes nicht erfordert,
- unter Aufsicht, Weisung, Verantwortung und Anordnung des Zahnarztes/-in erfolgt und
- der Patient Kenntnis hat, dass es sich um eine delegierbare Leistung handelt.
Der Praxisinhaber/-in hat sich von der Leistungsfähigkeit, den Kenntnissen und der Qualifikation der ZFA persönlich überzeugt und übernimmt die Verantwortung. Diese Bedingungen sind für eine Delegation von Tätigkeiten an die ZFA Voraussetzung (Quelle: BZÄK – Delegationsrahmen). Der Delegationsrahmen der BZÄK erlaubt einer ZFA bestimmte Tätigkeiten aus dem Bereich der Kieferorthopädie:
- Ausligieren und Einligieren (im ausgeformten Zahnbogen) von Bögen
- Auswahl und Anprobe von Bändern an Patienten
- Entfernen von Klebstoffresten
- Zahnpolitur mit rotierenden Instrumenten nach Bracketentfernung (durch den Zahnarzt/in)
Somit nehmen unsere Kolleginnen auch in diesem Fachbereich eine wichtige Stellung ein und können den Praxisalltag erheblich entlasten. Es ist sehr wichtig und empfehlenswert, wenn hier die Möglichkeit einer anerkannten Aufstiegsweiterbildung angeboten wird. Die Delegationsmöglichkeiten werden dann in der Zahnarzt- oder KFO-Fachpraxis auch aus rechtlicher Sicht vereinfacht und transparenter. Alle übertragenen Tätigkeiten müssen in einer individuellen Arbeitsanweisung und Arbeitsplatzbeschreibung mit allen Befugnissen, Weisungen und Tätigkeiten möglichst schriftlich verankert sein.
Dies fordert das QM-System für jede Zahnarztpraxis. Vielleicht kann ich bald an dieser Stelle von einer anerkannten Aufstiegsweiterbildung zur zahnmedizinischen Kieferorthopädieassistentin (KOP) berichten, wünschenswert wäre es.
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