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21. April 2010 in Kategorie: Prozessabläufe

Download: Anamnesebogen für Kinder (PDF) Für Erwachsene Patienten ist der Anamnesebogen schon fast ein alter Hut und ein wichtiger Bestandteil in der Praxis. Was ist aber mit den Kindern? Hier bestehen ganz andere Kriterien und das sollten wir mal unter die Lupe nehmen. Ist ein Anamnesebogen speziell für Kinder sinnvoll – auch wenn man nur wenige Kinder behandelt?

Autorin: Jana Brandt

Ganz klar – JA. Schon aus rechtlicher Sicht ist ein Kinderbogen zwingend notwendig – ich meine damit die Einwilligung zur Behandlung. Eine Behandlung ist nicht immer rechtlich erlaubt, gerade bei Minderjährigen. Hier ist die Behandlungserlaubnis des Erziehungsberechtigten notwendig. Nicht jeder Behandler weiß, wer der Erziehungsberechtigte des kleinen Patienten ist. Diese Unkenntnis kann schwerwiegende Probleme mit sich bringen. Besonders wenn innerfamiliäre Probleme bestehen. Das könnte auch ein „simpler“ Zahnarztbesuch auslösen.

Ein Behandlungsvertrag ist gültig mit der Zustimmung oder auch Willenserklärung des gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigen. Das heißt, eine Behandlung ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters kann für den Behandler rechtliche Konsequenzen haben.

Dabei ist nicht nur die Geschäftsfähigkeit ausschlaggebend, sondern auch die Urteils- und Willensfähigkeit. In einem Anamnesebogen für Kinder sollte dieser Punkt dringend abgefragt werden – zur Sicherung der Behandlung und letztendlich auch des Praxisinhabers/ Praxisinhaberin. In der Praxis sind die familiären Verhältnisse oftmals nicht bekannt, da ist dies ein sicherer Weg diese Kenntnisse zu erlangen. Manchmal kommen größere Kinder auch alleine – auch hier gilt Vorsicht, und keine uneingeschränkte Behandlungsfreiheit.

Gleichzeitig kann im Anamnesebogen zur Vertrauensbildung die Lieblingsbeschäftigung erfragt werden. Gerade in der Diagnosestellung und Therapie sind wichtige Grundkenntnisse, z.B. in der Ernährung wichtig. Hier kann die Praxis mit dem IP–Programm der GKV gezielter eingreifen. Ebenso sind die Standard-Abfragen der Anamnesebögen von Erwachsenen für Kinder nicht ganz passend. Besonders bei Kindern sollten andere Daten abgefragt werden, ich denke da an Lutschgewohnheiten oder Wachstumsstörungen/Störungen in der Entwicklung oder Motorik, kieferorthopädische Vorbehandlungen und den behandelnden Kinderarzt. Viele Eltern haben z.B. eine Zusatzversicherung abgeschlossen und/oder sind an weiterführenden Zusatzleistungen sehr interessiert. Auch dies kann über den Anamnesebogen in Erfahrung gebracht werden.

Das ermöglicht der Praxis, außervertragliche Leistungen gezielter und umfangreicher anzubieten. All diese Dinge sind in der heutigen Zeit von großer Bedeutung und sichern die Grundlagen einer Behandlung ab. Nicht immer ist alles erlaubt und mit einem gezielten Kinderanamnesebogen kann die Praxis sich erheblichen Ärger ersparen und eventuell ihr Behandlungsspektrum erweitern.

Download: Anamnesebogen für Kinder (PDF)

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