02. September 2010 in Kategorie: Prozessabläufe
Download: Aufklärungsbogen (Muster) GKV-Patienten
Bevor Sie einem GKV-Patient eine Abdingung für eine Privatleistung unterschreiben lassen, müssen Sie eine rechtswirksame Aufklärung mit dem Patienten durchführen ...
Jana Brandt
... Ein Vertrag über eine Privatbehandlung ist erst dann gültig, wenn der Patient ausreichend über alle Kriterien und Umstände informiert ist. Je umfangreicher die Behandlung ist, desto umfassender sollte die Aufklärung sein.
Der Patient muss in der Lage sein, eine eigene Entscheidung zu treffen. Er darf nicht unter Zeitdruck stehen und sollte eine angemessene Zeit für seine Entscheidung haben. Dies natürlich nur, wenn es therapeutisch möglich ist. Dieser Zeitbedarf soll einem medizinischen Laien die Möglichkeit geben sich zu informieren und seine Entscheidungsfindung abzuwägen.
Die rechtswirksame Aufklärung muss in der Praxis genau dokumentiert werden. Im besten Fall lassen Sie den Patienten gegenzeichnen und geben ihm einen Durchschlag mit. Für die Karteikarte sollte die Assistenz vermerkt werden, falls es zu einem Streit kommt. Somit haben Sie eine optimale Grundlage, um Ihre gewissenhaft durchgeführte Dokumentationspflicht nachzuweisen und haben gleichzeitig einen Zeugen.
Wichtig ist, dass eine Behandlungsaufklärung eine ärztliche Leistung ist, die nicht delegiert werden darf.
Welche Punkte sollte eine umfassende Aufklärung enthalten?
Allgemein gibt es die Auffassung, mindestens über 7 Punkte aufzuklären. Da hier die Kostenfrage nicht benannt wird empfiehlt es sich, auch diese Punkte in die Aufklärung mit aufzunehmen sowie den Zahlungswunsch der Patienten. Wenn der Patient sich entschieden hat ist es sehr wichtig, auch diese Entscheidung zu dokumentieren. Dies ist besonders relevant, wenn er sich gegen die Therapie entscheidet. In dem Aufklärungsbogen wird benannt, was im Fall einer Unterlassung geschieht. Somit ist die Entscheidung des Patienten – als mündiger Patient wohlgemerkt – eindeutig und Ihnen kann im späteren Fall kein Behandlungsversäumnis vorgeworfen werden.
Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte benannt:
- Diagnose
Befund und Indikation zur Therapie - Therapie der GKV
gemäß Richtlinien und Wirtschaftlichkeitsgebot - Alternativtherapie
Außervertragliche Therapie (besonders bei ZE – Versorgungen ist eine umfassende und kostenfreie Beratung über Regel-, Gleichartig oder andersartiger Versorgung gefordert) - Behandlungsablauf
Umfang und Organisation sowie Behandlungsschritte - Behandlungserfolg
Aussicht auf Behandlungserfolg - Behandlungsrisiken*
über alle möglichen Risiken muss der Patient aufgeklärt sein - Folgen der Behandlungsunterlassung*
alle möglichen Folgen bei Unterlassung der Behandlung müssen besprochen werden
- Kosten der Behandlung
Gesamtkosten / Eigenanteil - Erstattung
ggf. GKV, Zusatzversicherung o.ä. - Zahlungswunsch
EC-, Bar- oder Ratenzahlung, Aufkaufunternehmen oder Rechnung - Entscheidung des Patienten
Behandlung ja / nein –> bei nein: Punkt 7 wurde verstanden
Unsere Patienten sind oftmals aufgeklärter als wir denken und das ist auch gut so, jedoch kann bei einer unterlassenen
Aufklärung für die Praxis ein großes Problem entstehen. Dabei geht es nicht „nur“ um finanziellen Verlust, sondern
auch um strafrechtliche Schwierigkeiten.
* Erfolgt für die Punkte 6 und 7 keine umfassende Beratung, ist die gesamte Behandlungseinwilligung des Patienten unwirksam. Schon deshalb sind diese wichtigen Punkte einzuhalten und für die Praxis wichtig. Leider steigert das natürlich den Verwaltungsaufwand und erfordert einen enormen Zeitbedarf – jedoch sind die Schwierigkeiten, im Fall einer Aufklärungsunterlassung, für die Praxis nicht abzusehen und dadurch mit einem unkalkulierbaren Risiko verbunden.
Download: Aufklärungsbogen (Muster) GKV-Patienten
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